Mietbedingungen

Mietpark Itzehoe

Vermieter

Mietpark Itzehoe
Arne Andresen
Waldstraße 31
25524 Itzehoe
Telefon 04821 4377886
E-Mail: info@trailermieten-itzehoe.de

1. Mietgegenstand

Mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, ein technisch einwandfreies Gerät bzw. ein solches Fahrzeug übernommen zu haben, das fahrbereit und verkehrssicher ist – inkl. Zubehör, das im Vertrag genannt wird und ggf. Fahrzeugpapiere.

2. Preise und Zahlung

Die Preise der Miete werden im Vertrag festgelegt. Sie sind online unter www.mietpark-itzehoe.de einsehbar.

Zahlbar ist der Preis vollständig bei Abholung ggf. zzgl. einer Kaution, die im Vertrag festgelegt wird und ebenfalls online einsehbar ist.

Der vertraglich festgelegte Rückgabetermin muss eingehalten werden. Sollte dies aus relevanten Gründen nicht möglich sein, ist unverzüglich das Einverständnis zu einer Verlängerung der Mietdauer einzuholen. Der entsprechend der zusätzlichen Mietdauer erhöhte Mietpreis ist spätestens bei der Rückgabe zu bezahlen, nach Möglichkeit früher.

3. Nutzung

Voraussetzung für die Anmietung unserer Anhänger ist ein gültiger deutscher Personalausweis oder Reisepass. Die Nutzung unserer Anhänger außerhalb Deutschlands ist nicht gestattet.

Zudem muss der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Falls er das Zugfahrzeug nicht selbst fährt, muss er sicherstellen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Pflicht des Mieters ist es, den Mietgegenstand mit sachgemäßer Sorgfalt zu behandeln. Er muss geltende Vorschriften beachten und den Mietgegenstand sorgfältig vor Diebstahl schützen.

Bei Anhängern hat der Mieter vor Gebrauch die Verkehrssicherheit zu prüfen. Das Entfernen des Gestells bzw. der Plane auf einem Anhänger ist nicht gestattet. Der Mieter muss die Grenzen des zugeladenen Gewichts beachten und die Ladung sachgemäß sichern. Außerdem muss er die Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen, um Schäden am Anhänger zu vermeiden.

Sollte eine Reparatur während der Miete nötig sein, darf muss dafür das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.

Es ist dem Mieter verboten, den Mietgegenstand für sportliche oder rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Insbesondere dürfen mit unseren Anhängern keine gefährlichen Stoffe transportiert werden. Das schließt auch Treibstoffe ein.

4. Beschädigung und Diebstahl

Im Falle von Beschädigung oder Diebstahl des Mietgegenstandes muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Anhängern muss die Polizei benachrichtigt werden. Spätestens bei der Rückgabe eines beschädigten Geräts muss der Mieter über alle relevanten Einzelheiten schriftlich berichten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht, wenn der Anhänger Schäden am Zugfahrzeug verursacht. Auch nicht für Reifenschäden, für die Dichtheit von Planen und Aufbauten oder für Folgeschäden an Fahrzeug oder Ladegut.

Kann der Vermieter einen Mietgegenstand nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, behält er sich vor, einen Ersatz zu stellen. Falls dies nicht möglich ist, kann der Vermieter die Bestellung stornieren und der Mieter erhält bereits Mitzahlungen ggf. zurück. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Haftung des Mieters

Für Reifenschäden an Fahrzeugen haftet der Mieter. Im Fall sonstiger Schäden haftet der Mieter für alle Reparaturkosten. Auch für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall haftet der Mieter vollumfänglich. Ebenso für (Verkehrs-) Vergehen und Ordnungswidrigkeiten während des Besitzes.

Die sachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes erklärt der Vermieter dem Mieter bei der Übergabe.

7. Rückgabe

Nach Ablauf der Mietzeit muss der Mieter den Mietgegenstand am Geschäftssitz des Vermieters zurückgeben – inkl. Fahrzeugpapiere, Zubehör und in einwandfreiem, gereinigtem Zustand.

Rückgabe ist nur während der Geschäftszeit des Vermieters möglich. Wird der Mietgegenstand mit mehr als 15 Minuten Verspätung zurückgebracht, verlängert sich der Mietzeitraum um einen Tag.

Bei Abholung bzw. Rückgabe des Mietgegenstands durch eine dritte Person an Stelle des Mieters, behält sich der Vermieter vor, Zahlungen von dieser dritten Person zu fordern.

8. Versicherung

Der Versicherungsschutz für den Mietgegenstand ist auf Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko (im Schadensfall mit Selbstbeteiligung) beschränkt. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird im Mietvertrag festgelegt.

Für Schäden, die der Mieter oder Dritte schuldhaft oder fahrlässig verursachen, haftet der Mieter.

9. Datenschutzklausel

Der Mieter akzeptiert, dass der Mieter seine Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz speichert. Der Vermieter versichert, persönliche Daten nur für eigene Auswertung und zur Buchhaltung zu nutzen. Persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

10. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.